Rechtsprechung
   FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12790
FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04 (https://dejure.org/2006,12790)
FG Sachsen, Entscheidung vom 06.03.2006 - 3 K 370/04 (https://dejure.org/2006,12790)
FG Sachsen, Entscheidung vom 06. März 2006 - 3 K 370/04 (https://dejure.org/2006,12790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreibetrag bei nebenberuflicher künstlericher Tätigkeit gemäß § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) ; Auslegung des Tatbestandsmerkmals der künstlerischen Tätigkeit im Rahmen der Regelung des Freibetrags für eine nebenberufliche Tätigkeit i.S. des § 3 Nr. 26 EStG; ...

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 26; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 26 § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Freibetrag für "nebenberufliche künstlerische Tätigkeit" eines nebenberuflich an einer Oper beschäftigten Statisten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freibetrag für "nebenberufliche künstlerische Tätigkeit" eines nebenberuflich an einer Oper beschäftigten Statisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Übungsleiter - FG Sachsen bejaht Freibetrag für Komparsen und Statisten

  • IWW (Kurzinformation)

    Übungsleiterfreibetrag - Freibetrag für Komparsen und Statisten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1036
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04
    Dies ist nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall festzustellen, wobei der allgemeinen Verkehrsauffassung ein besonderes Gewicht zukommt (Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BStBl II 1992, 413 und IV R 33/90, BStBl II 1992, 353; vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460; vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 und vom 4. November 2004 IV R 63/02, BStBl II 2005, 362).

    Der BFH hat den Einsatz von Schauspielern für Werbespots nicht als künstlerische Betätigung anerkannt, solange dort nicht die schauspielerische Leistung des Betreffenden, sondern der sachliche Inhalt des Textes oder der Bekanntheitsgrad des eingesetzten Schauspielers - oder bekannten Sportlers - im Vordergrund steht (BFH vom 11. Juli 1991, IV R 33/90 a.a.O.).

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97

    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von

    Auszug aus FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04
    Dies ist nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall festzustellen, wobei der allgemeinen Verkehrsauffassung ein besonderes Gewicht zukommt (Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BStBl II 1992, 413 und IV R 33/90, BStBl II 1992, 353; vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460; vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 und vom 4. November 2004 IV R 63/02, BStBl II 2005, 362).

    Eine künstlerische Leistung liegt allerdings dann nicht mehr vor, wenn der Steuerpflichtige sich an ins Einzelne gehende Angaben und Weisungen seines Auftraggebers zu halten hat und ihm infolgedessen kein oder kein genügender Spielraum mehr für eine eigenschöpferische Leistung bleibt (BFH, Urteile vom 11. Juli 1991 und vom 15. Oktober 1998 a.a.O., vgl. auch FG Bremen, Urteil vom 9. Mai 1996, BB 1998, 1618: dort war die schauspielerische Leistung innerhalb eines Werbespots als künstlerische Leistung bejaht worden, da der Vortragende nicht nur den Text herunterlesen sollte, sondern noch erheblicher Raum für Komik und subtilen Witz in Wort, Mimik und Gestik vorhanden war und genutzt wurde).

  • BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97

    "Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04
    Dies ist nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall festzustellen, wobei der allgemeinen Verkehrsauffassung ein besonderes Gewicht zukommt (Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BStBl II 1992, 413 und IV R 33/90, BStBl II 1992, 353; vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460; vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 und vom 4. November 2004 IV R 63/02, BStBl II 2005, 362).

    Der von dem BFH entwickelte Kunstbegriff, dem sich der erkennende Senat anschließt, verletzt nicht den verfassungsrechtlich geschützten Kunstbegriff (dazu BFH, Urteil vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460).

  • BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02

    Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.

    Auszug aus FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04
    Dies ist nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall festzustellen, wobei der allgemeinen Verkehrsauffassung ein besonderes Gewicht zukommt (Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BStBl II 1992, 413 und IV R 33/90, BStBl II 1992, 353; vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460; vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 und vom 4. November 2004 IV R 63/02, BStBl II 2005, 362).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04
    Dies ist nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall festzustellen, wobei der allgemeinen Verkehrsauffassung ein besonderes Gewicht zukommt (Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BStBl II 1992, 413 und IV R 33/90, BStBl II 1992, 353; vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460; vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 und vom 4. November 2004 IV R 63/02, BStBl II 2005, 362).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04
    Der Kunstbegriff, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Grundrecht der Kunstfreiheit in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes zugrunde legt, geht von Kunst als der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbaren Anschauung gebracht werden (vgl. Beschluss vom 3. Juni 1987, 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369 Rdnr. 19 m.w.N.) aus.
  • FG Düsseldorf, 20.06.1994 - 14 K 6699/93

    Lohnsteuer; kein Werbungskosten-Pauschbetrag für Statisten

    Auszug aus FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04
    Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20. Juni 1994 (14 K 6699/93, EFG 1995, 119) für die Auslegung einer Verwaltungsvorschrift entschieden, dass Statisten keinen Anspruch auf Inanspruchnahme eines Werbungskosten-Pauschbetrages für darstellende Künstler haben, da sie zum einen anders als die dort aufgezählten Schauspieler nicht in der betreffenden Vorschrift zitiert wurden; zum anderen wirkten sie lediglich als stumme Figuren in Massenszenen mit, sodass eine Anwendung der Verwaltungsvorschrift auf sie auch aus sachlichen Gründen nicht in Frage käme, da die Eigenschaft als darstellende Künstler nicht bejaht wurde.
  • FG Bremen, 09.05.1996 - 395063K 1

    Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04
    Eine künstlerische Leistung liegt allerdings dann nicht mehr vor, wenn der Steuerpflichtige sich an ins Einzelne gehende Angaben und Weisungen seines Auftraggebers zu halten hat und ihm infolgedessen kein oder kein genügender Spielraum mehr für eine eigenschöpferische Leistung bleibt (BFH, Urteile vom 11. Juli 1991 und vom 15. Oktober 1998 a.a.O., vgl. auch FG Bremen, Urteil vom 9. Mai 1996, BB 1998, 1618: dort war die schauspielerische Leistung innerhalb eines Werbespots als künstlerische Leistung bejaht worden, da der Vortragende nicht nur den Text herunterlesen sollte, sondern noch erheblicher Raum für Komik und subtilen Witz in Wort, Mimik und Gestik vorhanden war und genutzt wurde).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht